Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Veranstaltungen der Volkshochschule sind für jeden offen!
Die Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.
Anmeldung
Für alle Veranstaltungen der Volkshochschule ist grundsätzlich eine vorherige verbindliche Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung wird die Kursgebühr fällig. Zudem geben Sie Ihr Einverständnis der Speicherung Ihrer persönlichen Daten im EDV-System der VHS Goch (siehe Datenschutzbestimmung).
Persönlich, oder durch eine beauftragte Person, können Sie sich in den vier Anmeldestellen zu den angegebenen Öffnungszeiten anmelden.
Zur Anmeldung ist eine Anmeldekarte auszufüllen (diese liegt in den Anmeldestellen aus) und die Teilnehmergebühr in bar oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zu entrichten. Gefragt wird nach Ihren persönlichen Daten, damit wir Sie während des Kurses erreichen können, wenn z.B. eine Veranstaltung ausfallen oder verschoben werden muss. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.
Einen Anmeldevordruck finden Sie am Ende des Programmheftes. Bitte füllen Sie pro Person und Kurs eine Anmeldekarte aus. Geben Sie immer die vollständige Veranstaltungsnummer an, die im Fettdruck in der ersten Zeile neben der jeweiligen Veranstaltung aufgeführt ist. Erteilen Sie uns möglichst ein SEPA-Lastschriftmandat. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat zahlen Sie bequem und ohne Risiko. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Online-Anmeldung
Wenn Sie sich online anmelden, können Sie eine Anmeldebestätigung im letzten Schritt des Anmeldeverfahrens selber ausdrucken. Zusätzlich wird Ihnen eine Anmeldebestätigung an die bei der Online-Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
SEPA-Lastschriftmandat
Bei Verwendung der SEPA-Lastschrift wird diese nach der Anmeldung ausgeführt. Bei Kursausfall wird die Kursgebühr erstattet. Die Gläubiger-ID der Volkshochsule lautet DE72VHS00000899415, die Mandatsreferenz wird Ihnen separat mitgeteilt.
Überweisung
Alternativ können Sie den Teilnehmerbeitrag auch im Voraus auf das unten angegebene Konto der Volkshochschule überweisen.
Empfänger: VHS-Zweckverband Goch
IBAN: DE20322500500000119271
BIC: WELADED1GOC (Sparkasse Rhein-Maas)
Widerrufsbelehrung
Bei einer Anmeldung im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes (per Internet, Telefon, Brief oder E-Mail) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, nicht aber bei unmittelbarer persönlicher Anmeldung sowie bei Studienreisen (die Volkshochschule tritt als Vermittler auf).
Kursgebühren / Erstattung / Ermäßigung / Materialkosten
Die Höhe der Gebühr ist bei jedem Kurs angegeben und richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung der Volkshochschule. Bei beruflich relevanten Veranstaltungen ist die Gebühr für die Bescheinigung / das Zertifikat in der angegebenen Kursgebühr enthalten. Bei Vorträgen gibt es keine Gebührenermäßigung.
Kursgebühren werden nur erstattet:
- Wenn eine Veranstaltung nicht zustande kommt,
- anteilig, soweit ein Kurs seitens der Volkshochschule (z.B. wegen Erkrankung des Dozenten) nicht zu Ende geführt werden kann,
- bei schriftlicher Abmeldung eines Teilnehmers bis zu 3 Tagen vor Kursbeginn, wenn der freigewordene Platz wieder besetzt werden kann (eine Gebühr von 5,- € wird einbehalten).
Für entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen kann die Kursgebühr gegen Vorlage entsprechender Nachweise ermäßigt werden:
- Bei Arbeitslosengeld II um 80%,
- bei Familienpass / drei Kindern / Arbeitslosengeld und Wechselschicht (Früh- / Spät-) um 40%.
Eventuell anfallende Materialkosten (z.B. Ton, Farben, Lebensmittel, Fotokopien, Lehrbücher usw.) tragen die Teilnehmer.
Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die Volkshochschule vor, die Anzahl der Unterrichtsstunden unter Beibehaltung der Gebühr zu verkürzen (Kleingruppe).
Haftung
Die Volkshochschule übernimmt die Haftung für Schäden oder Verluste nur im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen. Bei allen Reisen tritt die Volkshochschule nur als Vermittler auf und haftet folglich nicht für Schäden jeglicher Art. Die Haftung der beauftragten Leistungsträger (z.B. von Reiseunternehmen) bleibt hiervon unberührt.
Hausordnung
Die Veranstaltungen der Volkshochschule finden nicht in eigenen Räumen statt. Wir bitten deshalb, die Hausordnungen in den betreffenden Gebäuden zu berücksichtigen.
Wir weisen darauf hin, dass am 1. Januar 2008 das Nichtraucherschutzgesetz in NRW in Kraft getreten ist. Somit gilt Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden.