Hintergrund

Die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund ist ein Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes entsprechend § 45a Aufenthaltsgesetz. Sie baut unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf.

Sowohl die allgemeine wie die berufsbezogene Deutschsprachförderung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Die Ressortzuständigkeiten sind allerdings auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgeteilt. Während das BMI für die allgemeine Sprachförderung bis B1 zuständig ist (Integrationskurse), liegt die Förderung der berufsbezogenen Sprachkurse in der Ressortzuständigkeit des BMAS.


Teilnahmeberechtigung

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Diese wissen auch, ob für Sie ggf. Spezialkurse in Frage kommen.

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen. In Nordrhein-Westfalen gemeldete Personen schicken Anfragen und Anträge an: deufoe.koeln@bamf.bund.de


Weitere Informationen

Informationen u.a. zu den verschiedenen Kursmodulen finden Sie hier.

Kursangebote in Ihrer Nähe: KURSNET


Ihr Kontakt bei der Volkshochschule

Monique Kling

Tel: 02823 973 118

monique.kling@vhs-goch.de