Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben (max. 50 Beschäftigte) an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsfern Beschäftigte.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen. Dies gilt für Kurse, Seminare (auch online), Einzelunterricht, das Nachholen eines Berufsabschlusses, berufsbegleitende Studiengänge und Bildungsurlaube (s. unten).
Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Schulungen bei neuen Produkteinführungen.
Wer kann den Bildungsscheck erhalten?
Individueller Bildungsscheck: Beschäftigte, Selbststände und Berufsrückkehrende können im "privaten Zugang" jährlich einen Bildungsscheck erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 Euro (80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt.
Betrieblicher Bildungsscheck: Betriebe (außer Öffentlicher Dienst) mit maximal 49 Beschäftigten können im "betrieblichen Zugang" jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen erhalten. Pro Beschäftigtem darf nur ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr ausgestellt werden.
Kann der Bildungsscheck auch für "Bildungsurlaub" genutzt werden?
Der Bildungsscheck kann auch für Angebote nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) ausgegeben werden, wenn es sich im konkreten Fall um eine berufliche Weiterbildung handelt. Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters. Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben. Näheres erfahren Sie unter "Bildungsurlaub".
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Bildungsscheck 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme ohne Umsatzsteuer, maximal 500 Euro.
Weitere Infos finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Beratung
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie den Bildungsscheck im individuellen Zugang nach einer Beratung durch:
Theo Reintjes
Tel.: 02823 973 115
Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis
- aktueller Einkommenssteuerbescheid oder schriftlicher Nachweis von Ihrer Steuerberatung über Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen
- Arbeitsvertrag bzw. Nachweis über Ihr berufliche Tätigkeit
- Infomaterial über die von Ihnen gewünschte Fortbildung (diese darf noch nicht begonnen haben !)