Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

Bildungsurlaub (genauer: "Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW") dient der beruflichen und politischen Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen. Diese dürfen während der Arbeitszeit Weiterbildungskurse besuchen, die nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) als "Bildungsurlaub" anerkannt sind. Letzteres regelt auch den Umfang des Bildungsurlaubes (maximal 5 Tage pro Jahr).

Bei einem Bildungsurlaub handelt es sich um eine bezahlte Freistellung. Dies bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen während der Teilnahme an einem Bildungsurlaub weiterhin Lohn bzw. Gehalt beziehen. Hingegen müssen anfallende Reise- und Seminarkosten (Kursgebühren) von den Teilnehmenden selber übernommen werden.

Weitere Informationen zum Gesetz sowie Hilfe und Anregungen rund um das Thema Bildungsurlaub, aktuelle Veranstaltungen und vieles mehr finden Sie unter www.bildungsurlaub.de, beim Deutschen Gewerkschaftsbund oder (für NRW) bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Nachfolgend finden Sie die Kurse der VHS Goch, die die gesetzlichen Kriterien als "Bildungsurlaub" erfüllen. Sie erhalten von uns auf Antrag die erforderlichen Kursinformationen für Ihren Arbeitgeber. Bitte legen Sie diese bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn Ihrem Arbeitgeber vor.

Bei Fragen zu den Kursen wenden Sie sich gerne an uns!

Kursdetails
Der Kurs steht leider nicht mehr zur Verfügung.