Einbürgerungstest

Zuwanderinnen und Zuwanderer, die sich in der Bundesrepublik Deutschland einbürgern lassen möchten, müssen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen. Diese staatsbürgerlichen Kenntnisse sind seit dem 01. September 2008 durch einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest nachzuweisen.

Der Test besteht aus 33 individuell zusammengestellten Fragen aus dem Fragenkatalog. Erfolgreich abgeschlossen ist der Test mit 17 Punkten oder mehr.

Der Fragenkatalog besteht aus 310 Fragen (davon zehn bundeslandbezogen). Folgende Themenbereiche stehen im Mittelpunkt:

  • Leben in der Demokratie (Demokratie und Teilhabe an der Gestaltung / Rechte und Pflichten / Konfliktlösung / Besonderheiten des Bundeslandes)
  • Geschichte und Verantwortung
  • Mensch und Gesellschaft

Den interaktiven Fragebogen finden sie hier.

 

Hinweis für Teilnehmende am Integrationkurs:

Für den Sprachnachweis B1 muss die Gesamtbewertung im 'Deutsch-Test für Zuwanderer' (DTZ) B1 sein. Für den Nachweis der 'Staatsbürgerlichen Kenntnisse' müssen mindestens 17 Punkte im Test 'Leben in Deutschland' (LiD) erreicht werden.

 


Anmeldung und Teilnahme am Test

Für die Teilnahme an einem Einbürgerungstest ist grundsätzlich eine persönliche Anmeldung erforderlich.

Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten unserer Anmeldestelle in Goch (siehe unten) möglich.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung wie auch zum Testtermin ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit.