Inhalt und Ablauf

Das Ziel eines Integrationskurses ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit.

Die VHS Goch führt als vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassener Integrationskursträger allgemeine Integrationskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung durch.

Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtseinheiten (UE):  600 UE Sprachkurs und 100 UE Orientierungskurs

Der Integrationskurs mit Alphabetisierung umfasst 1000 Unterrichtseinheiten (UE): 900 UE Sprachkurs und 100 UE Orientierungskurs

  • Nach Abschluss des Sprachkurses erfolgt der skalierte „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) auf den Niveaustufen A2 bis B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
  • Nach Abschluss des Orientierungskurses erfolgt der skalierte Test „Leben in Deutschland“ (LiD).

Nach dem erfolgreichen Abschluss des DTZ (B1) und des Tests LiD (mindestens 15 Punkte) erhalten die Teilnehmenden vom BAMF das Integrationszertifikat.

Sollte die Gesamtbewertung des DTZ unter B1 liegen, können weitere 300 UE Sprachkurs beim BAMF beantragt werden.

 

Hinweise zur Einbürgerung:

Für den Sprachnachweis B1 muss die Gesamtbewertung im DTZ B1 sein. Für den Nachweis der 'Staatsbürgerlichen Kenntnisse' müssen mindestens 17 Punkte im LiD erreicht werden.

 


Module

Die Integrationskurse sind in Module aufgeteilt. Jedes Modul hat 100 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten).

 

Der "allgemeine Integrationskurs" umfasst 7 Module:

Bezeichnung

 Niveau

Module 1 – 2

 A1

Module 3 – 4

 A2

Module 5 – 6

 B1

DTZ - Deutsch-Test für Zuwanderer

 (Prüfung)

Modul 7

 Orientierungskurs

Test „Leben in Deutschland“

 (Prüfung)

 

Der "Integrationskurs mit Alphabetisierung" umfasst 10 Module:

Bezeichnung

 Niveau

Module 1 – 3

 Lesen & Schreiben

Module 4 – 6

 A1

Module 7 – 9

 A2

DTZ - Deutsch-Test für Zuwanderer

 (Prüfung)

Modul 10

 Orientierungskurs

Test „Leben in Deutschland“

 (Prüfung)


Beratung + Anmeldung

Die Teilnahme an einem Integrationskurs setzt voraus:

  • die Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs
  • einen Einstufungstest (einschließlich Beratung)

Die ausstellenden Behörden der Berechtigungen sind die Ausländerbehörden, die Jobcenter und die Sozialämter der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde.

EU-Bürger und Asylsuchende aus bestimmten Ländern können bei uns einen Antrag auf die Zulassung zum Integrationskurs beim BAMF stellen.

Teilnahmeberechtigte, die Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, nehmen kostenlos am Integrationskurs teil. Die anderen Teilnahmeberechtigten müssen den Eigenanteil von 50 Prozent (2,20 € pro UE ab 01.01.2021) selbst übernehmen.

Teilnahmeberechtigte, die innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung erfolgreich den Integrationskurs abschließen, können 50 Prozent des Kostenbeitrags vom BAMF erstattet bekommen.

 

Sprachberatung und persönliche Anmeldung erforderlich!

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Monique Kling

Tel: 02823 973 118