Bildungsscheck 2.0

Der Bildungsscheck ist in neuer Auflage als "Bildungsscheck 2.0" erfolgreich gestartet.

Seit dem 02.02.2026 besteht für Einzelpersonen die Möglichkeit, einen Bildungsscheck 2.0 online zu beantragen. Eine persönliche Beratung vor Ort ist nicht mehr erforderlich. 

 

Für den neuen Bildungsscheck 2.0 gelten folgende Konditionen 

  • Es besteht nur noch der "individuelle Zugang", um einen Bildungsscheck 2.0 beantragen zu können. Somit können nur Einzelpersonen einen Bildungsscheck 2.0 beantragen.
  • Ein betriebliches Förderprogramm besteht nicht mehr. 
  • Der Bildungsscheck 2.0 wird ohne Vor-Ort-Beratung ausgegeben.
  • Die Beantragung des Bildungsscheck 2.0 erfolgt online über das ESF-Portal, welches über folgendem Link aufgerufen wird: https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do
  • Optional gibt es ein Servicetelefon und eine E-Mailadresse. Diese stehen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die Unterstützung bei der Antragstellung, insbesondere in der Bedienung des Antragsportals, benötigen oder bei denen es sich um einen besonders komplexen Fall im Hinblick auf die Förderfähigkeit handelt. 
  • Servicetelefon:   02041 767 555
    E-Mail:   bildungsscheck@gib.nrw.de
    Servicezeiten:   Mo.-Do.: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00 Uhr

 

Kriterien der Förderung 

  • Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro). 
  • Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen.
  • Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
  • Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.

 

Erforderliche Nachweise für die Antragstellung:

  • Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
  • Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
  • Rechnung des Weiterbildungsanbieters

 

Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck 2.0 finden Sie unter: