Bildungsurlaub
Bildungsurlaub in NRW (genauer: "Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW") dient der beruflichen und politischen Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen. Diese dürfen während der Arbeitszeit Weiterbildungskurse besuchen, die nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) als "Bildungsurlaub" anerkannt sind. Letzteres regelt auch den Umfang des Bildungsurlaubes (maximal 5 Tage pro Jahr).
Bei einem Bildungsurlaub handelt es sich um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen während der Teilnahme an einem Bildungsurlaub weiterhin Lohn bzw. Gehalt beziehen. Hingegen müssen anfallende Reise- und Seminarkosten (Kursgebühren) von den Teilnehmenden selber übernommen werden. Letztere können jedoch als “Werbungskosten” in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Hinweis: Das Land NRW bietet mit dem “Bildungsscheck” eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung von Privatpersonen. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500 Euro je Bildungsscheck. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Sonderseite zum Thema “Bildungsscheck 2.0”.
Weitere Informationen zum Gesetz sowie Hilfe und Anregungen rund um das Thema Bildungsurlaub, aktuelle Veranstaltungen und vieles mehr finden Sie z.B. unter:
- www.bildungsurlaub.de
- www.bildungsurlauber.de
- beim Deutschen Gewerkschaftsbund
- bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Letztere führt uns (Stand: 15.08.2024) als anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung im Bezirk Düsseldorf.
Die VHS bietet Kurse an, die die gesetzlichen Kriterien als "Bildungsurlaub" erfüllen. Bitte benutzen Sie dazu das Suchfeld im Kopfbereich der Website und suchen nach dem Begriff “Bildungsurlaub”.
Sie erhalten von uns auf Antrag die erforderlichen Kursinformationen für Ihren Arbeitgeber. Bitte legen Sie diese bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn Ihrem Arbeitgeber vor.
Bei Rückfragen zu den Kursen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachbereichsleitung!
