Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
Bildungsurlaub (genauer: "Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW") dient der beruflichen und politischen Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen. Diese dürfen während der Arbeitszeit Weiterbildungskurse besuchen, die nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) als "Bildungsurlaub" anerkannt sind. Letzteres regelt auch den Umfang des Bildungsurlaubes (maximal 5 Tage pro Jahr).
Bei einem Bildungsurlaub handelt es sich um eine bezahlte Freistellung. Dies bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen während der Teilnahme an einem Bildungsurlaub weiterhin Lohn bzw. Gehalt beziehen. Hingegen müssen anfallende Reise- und Seminarkosten (Kursgebühren) von den Teilnehmenden selber übernommen werden.
Weitere Informationen zum Gesetz sowie Hilfe und Anregungen rund um das Thema Bildungsurlaub, aktuelle Veranstaltungen und vieles mehr finden Sie unter www.bildungsurlaub.de, beim Deutschen Gewerkschaftsbund oder (für NRW) bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Letztere führt uns (Stand: 15.08.2024) als anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung im Bezirk Düsseldorf.
Nachfolgend finden Sie die Kurse der VHS Goch, die die gesetzlichen Kriterien als "Bildungsurlaub" erfüllen. Sie erhalten von uns auf Antrag die erforderlichen Kursinformationen für Ihren Arbeitgeber. Bitte legen Sie diese bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn Ihrem Arbeitgeber vor.
Bei Fragen zu den Kursen wenden Sie sich gerne an uns!
261-1144X Immobilienfinanzierung: Jetzt eine Immobilie kaufen?
| Beginn | Do., 18.06.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Kursgebühr | 0,00 € |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursleitung |
Verbraucherzentrale NRW Kreis Kleve |
| Infomaterial | Für diesen Kurs sind keine Dokumente vorhanden. |
Die finanziellen Herausforderungen künftiger „Häuslebauer“ sind durch vergleichsweise hohe Zinsen und auf hohem Niveau stagnierende Immobilienpreise gekennzeichnet. Wo die Reise in 2026 und darüber hinaus hingeht, ist schwer einzuschätzen. Die Situation hat sich im Vergleich zur Niedrigzinsphase, die bis Ende 2021 andauerte, gravierend verändert.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW sollte das „Pferd nicht von hinten aufgezäumt“ werden. Es kommt vielmehr darauf an, ausführlich und ohne Emotionen die Frage nach der möglichen, langfristig tragfähigen monatlichen Belastung für Zins und Tilgung zu beantworten. Denn in der Regel dauert es 30 Jahre bis das Eigentum schuldenfrei ist.
Thomas Hentschel ist Dipl.-Volkswirt und Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen Immobilienfinanzierung, Geldanlage und private Altersvorsorge. Er informiert in seinem kostenlosen Online-Vortrag über die wesentlichen Punkte einer soliden Finanzierung und beantwortet die Fragen der Teilnehmenden:
- Welche monatliche Belastung ist tragfähig?
- Welches Fremdkapital kann damit finanziert werden?
- Welche Zinsbindung ist empfehlenswert?
- Wie hoch sollte das Eigenkapital sein?
- Welche Förderungen können in Betracht kommen?
Ein Angebot der Verbraucherzentrale NRW Kreis Kleve - mobil & digital
Voraussetzung für eine Teilnahme an der Onlineveranstaltung
PC/Laptop, gute Internetverbindung, Lautsprecher/Headset und optional Webcam, Mikrofon.
Für die Teilnahme wird um frühzeitige Anmeldung gebeten – entweder online oder persönlich in den Anmeldestellen der Volkshochschulen. Nach der Anmeldung wird der Zugangslink an die Teilnehmenden per Mail geschickt.
Hinweis
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung nur bis zum 15.06.2026 möglich.
Kursort
online
Termine
| Datum | Uhrzeit | Ort |
|---|---|---|
| Do., 18.06.2026 | 18:00 - 19:30 Uhr | online |


