Finanzielle Förderungen für Weiterbildung oder Umschulung
Wenn Sie sich weiterbilden oder sich für eine andere Tätigkeit qualifizieren möchten, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung. Weitere Informationen und Kontaktstellen finden Sie in den jeweiligen Links.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Für viele Arbeitssuchende ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eine Herausforderung, der umso schwieriger wird, je länger sie aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, hat der Staat eine Unterstützung geschaffen, die die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.
Personenkreis:
- Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind
- Personen, die Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden oder die sich in einer Phase der beruflichen Umschulung oder Neuorientierung befinden. Dazu gehört auch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
- Personen, die mit Hilfe eines privaten Arbeitsvermittlers eine Arbeit suchen wollen
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug. Dazu gehören befristet Beschäftigte, Hochschulabsolventen oder Berufsrückkehrer.
- Arbeitgeber, die Schwierigkeiten haben, geeignete Bewerber:innen zu finden und den Einstellungsprozess erleichtern möchten, z.B. durch Probearbeit
Beantragung und Kostenübernahme:
- Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem örtlichen Jobcenter beantragt werden. Mit der Bewilligung erhalten Sie den Gutschein.
- In der Regel ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich, um die individuelle Situation und die Notwendigkeit der Maßnahme zu besprechen.
- Die durch den AVGS geförderten Maßnahmen sind für Sie kostenfrei.
- Auf Antrag können auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
- Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Bildungsträger bzw. dem Arbeitsvermittler und der Agentur für Arbeit.
- Sie können mehrmals bis zu sechs Wochen an einer betrieblichen Arbeitserprobung teilnehmen, wenn diese bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt wird.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs
Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Hinweis: Ende 2023 hat das Land NRW die Förderung des Projektes „Perspektiven im Erwerbsleben“ (PiE) inklusive der Fachberatung Anerkennung (FBA) eingestellt. Daher können wir eine Beratung zur Anerkennung ausländischer Schul-, Hochschul- und Berufsabschlüsse nicht mehr anbieten.
Stattdessen wird die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in unserer Region nun zentral über die nächstliegende Anlaufstelle in Duisburg durchgeführt. Bitte wenden Sie sich an folgende Kontaktstelle:
Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH (GfB)
Warbruckstraße 89
47169 Duisburg
Tel. 0203 54424-0
info@gfb-duisburg.de
oder online unter:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung.php
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Grundlage dafür ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz AFBG), welches Fach- und Führungskräfte sowie potenzielle Existenzgründer fördern und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken soll. Beim Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) handelt es sich um eine Mischung aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem Darlehen.
Personenkreis:
- Personen, die eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben und darauf aufbauend eine Aufstiegsfortbildung planen
- Personen, die einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss, aber noch keinen Master-Abschluss haben
- Personen, die ihr Studium nicht abgeschlossen haben
- Personen, die keinen Erstausbildungsabschluss haben, aber über die erforderliche Berufspraxis verfügen, zum Beispiel Abiturienten
- Personen aus dem Ausland, die dauerhaft in Deutschland leben
Beantragung und Kostenübernahme
- Wenn Sie selbst und die Weiterbildungsmaßnahme die genannten Kriterien erfüllen, stellen Sie den Antrag beim lokal zuständigen BAföG-Amt. Entscheidend ist Ihr aktueller Wohnsitz und damit das Bundesland.
- Sie können den Antrag online stellen, indem Sie die erforderlichen Formblätter ausfüllen und nötigen Unterlagen einreichen.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG
Berufliche Rehabilitation
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Deutsche Rentenversicherung Leistungen für Sie erbringen. Ziel ist, Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern oder Sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern.
Personenkreis:
- Personen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können
- Personen, die nach längerer Krankheit oder Rehabilitation wieder ins Berufsleben einsteigen wollen
Beantragung und Kostenübernahme
Den Antrag auf Förderung können Sie bequem von zu Hause aus online ausfüllen und einreichen. Oder Sie kontaktieren den Rentenversicherungsträger ihres Bundeslandes für alle weiteren Schritte und Unterlagen.
Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein ist ein staatlicher Gutschein, der einem Arbeitnehmer oder Arbeitssuchenden finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung gewährt.
Personenkreis:
- Arbeitslose und Arbeitssuchende für die berufliche Eingliederung
- Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Beantragung und Kostenübernahme:
- Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach einem Beratungsgespräch ausgestellt und kann innerhalb eines bestimmten Gültigkeitszeitraums für eine bestimmte Anzahl von Kursen oder Lehrgängen eingelöst werden.
- Die Übernahme der Weiterbildungskosten umfasst neben den Lehrgangskosten auch die Kosten für notwendige Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren.
- Darüber hinaus können Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Kinderbetreuungskosten erstattet werden, wenn diese wegen der Weiterbildung notwendig sind.
- Der Vorteil des Bildungsgutscheins liegt darin, dass die Kursgebühren direkt zwischen dem Bildungsanbieter und der Agentur für Arbeit abgerechnet werden. Für die Erstattung der übrigen Kosten gelten Höchstbeträge.
Bildungsscheck NRW
Die Förderung im Rahmen des "Bildungsscheck NRW" endete am 30.06.2024.
Alle bis dahin ausgestellten Bildungsschecks sind bis 2029 gültig und können weiterhin bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden.
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung, weiterhin eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigerem Einkommen anzubieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Herbst zur Verfügung stehen. Mehr Informationen finden Sie unter https://www.mags.nrw/berufliche-weiterbildung
Sobald die neue Förderung veröffentlicht wird, werden die Informationen veröffentlicht unter www.mags.nrw, www.weiterbildungsberatung.nrw.de sowie über die Regionalagenturen NRW.
Bis dahin können Ratsuchende auf die finanziellen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit verwiesen werden. Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten der Bundesagentur: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Ebenfalls behilflich bei Fragen zu Finanzierung von Weiterbildungen ist die Bundesagentur für Arbeit über die „Berufsberatung im Erwerbsleben“ (BBiE). Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/themen-in-nrw/bbie
Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung informiert darüber hinaus auch das Weiterbildungsportal des Landes NRW:
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/weitere-foerdermoeglichkeiten
Bildungsurlaub
Nähere Informationen zu Bildungsurlaub entnehmen Sie bitte unserer Sonderseite unter folgendem Link.
Qualifizierungschancengesetz
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Agentur übernimmt dabei voll oder anteilig (je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße) die Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten / Lohnfortzahlung.
- Vorteile für Beschäftigte: Ihre geförderte Weiterbildung qualifiziert Sie für die Arbeit von morgen. Sie erhalten weiterhin Ihr volles Gehalt. Die Weiterbildungskosten werden ganz oder anteilig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
- Vorteile für Unternehmen: Sie schützen Ihre Beschäftigten in Zeiten des digitalen Wandels vor Arbeitslosigkeit und sichern sich Fachkräfte und Expertise. Je nach Unternehmensgröße und unter bestimmten Voraussetzungen erstattet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Lohn- und Weiterbildungskosten.
Personenkreis:
- Arbeitgeber, die das Know-how ihrer Beschäftigten an die kommenden Bedürfnisse anpassen möchten
- Personen, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Qualifikation ein erhöhtes Risiko haben, arbeitslos zu werden
- Beschäftigte, deren Arbeitsplatz aufgrund von Umstrukturierungen oder Schließungen von Unternehmen bedroht ist
- Ältere Arbeitnehmer*innen oder Personen, die über eine veraltete Qualifikation verfügen
Beantragung und Kostenübernahme:
- Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer*in müssen einen Antrag auf Förderung stellen, da beide Seiten davon profitieren.
- Nach erfolgter Bewilligung übernimmt die Agentur anteilig oder ganz die Weiterbildungskosten in Form eines "Bildungsgutscheins", der bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger eingereicht wird, und erstattet dem Unternehmen die anteiligen Lohnkosten während der Qualifizierungsmaßnahme per Überweisung.
- Zusätzliche Ausgaben für Fahrten, Übernachtungskosten, Kinderbetreuung etc. können auf Antrag ebenfalls von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Weitere Informationen der Arbeitsagentur
Weitere Fördermöglichkeiten
Weitere Fördermöglichkeiten sowie Informationen über Förderdatenbanken, Stipendien, Kredite und Steuertipps finden Sie unter Weiterbildungsberatung NRW.